Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Förderwerber!
Aufgrund der aktuellen Situation wurde von Frau BM Köstinger (BMLRT) ein Erlass (GZ. 2020-0.205.087) herausgegeben, welcher:
- Die Fristen für Nachreichungen oder Zahlungsanträgen um 3 Monate verlängert
- Die Fristen zur Durchführung von Projekten um 6 Monate verlängert
- Die bewilligenden Stellen können (wie bisher auch) auf Antrag in begründeten Fällen eine Verlängerung über die hier angegeben Fristen hinaus gewähren.
Das bedeutet Fristverlängerungen erfolgen derzeit automatisch und benötigen keiner schriftlichen Kommunikation! Sollten Sie eine Fristverlängerung über die genannten Zeiträume hinaus benötigen, bitte um Kontaktaufnahme mit uns. Wir werden ebenso die uns bekannt gegebenen Projektdaten überwachen und Sie über die weitere Vorgehensweise informieren.
Das Büro der Leaderregion südliches Waldviertel-Nibelungengau ist vollständig auf Homeoffice umgestellt, wir sind dennoch unter den gewohnten Kontaktdaten erreichbar.
Nach aktueller Information sind sämtliche MitarbeiterInnen der uns betreffenden Förderstellen (Abteilung LF3 und Ecoplus), sowie des BMLRT und AMA ebenfalls im Homeoffice und ganz normal per E-Mail bzw. telefonisch erreichbar, wodurch auch Projekte bearbeitet werden.
Für KMU, Großunternehmen aus den Bereichen Gewerbe, Industrie und Industrienahen Dienstleistungen
Tel: 02742 9000 DW: 19744 oder DW: 19629
Mo-Fr. 8-17 Uhr
Und speziell für EPU’s, Kleinunternehmen und Start Up‘s
Tel: 02622 263 26
Mo-Fr. 8-17 Uhr
Mit der Bitte um Kenntnisnahme und
BLEIBEN SIE GESUND – ZUSAMMEN SCHAFFEN WIR DAS!!