Liebe Interessierte der Obstbaumpflanzaktion,
seit 2015 setzt sich die LEADER-Region Tourismusverband Moststraße in Zusammenarbeit mit den LEADER-Regionen Eisenstraße, Südliches Waldviertel Nibelungengau, Mostviertel Mitte, Kamptal und Elsbeere-Wienerwald für die Förderung der regionalen Obstbaumpflanzung ein. Gemeinsam gestalten wir eine nachhaltige Zukunft und stärken die Biodiversität unserer Landschaft.
Mit bisher beeindruckenden 716 Bestellungen (Stand: 26.08.2024) zeigt sich, wie groß das Interesse an unserer Obstbaumpflanzaktion ist.
Bestellungen und nähere Informationen:Informationen Obstbaumpflanzaktion 2024 – hier klicken
Allgemeine Fördervoraussetzungen und Projektanforderungen für Landschaftsgestaltende Maßnahmen laut Richtlinien des NÖ Landschaftsfonds:
- Gefördert werden nur Neuauspflanzungen auf landwirtschaftlich gewidmeten und genutzten Flächen in Niederösterreich (Grünland, bei Baumreihen min 3m breiter Wiesenstreifen)
- Ausfälle sind auf eigene Kosten zu ersetzen
- Bestehende Verpflichtungen können nicht gefördert werden
- Erhaltungspflicht: min. 5 Jahre
- Sicherung der Streuobstbäume durch Pflock und Verbissschutz aus Holzlatten, Wühlmausgitter, Anbindung, Pflock – diese sind im Set inbegriffen und werden mit ausgeliefert
- Keine flächige Einzäunung (Ausnahme: zusätzlicher Weideschutz)
- Die bezogenen Bäume sind umgehend nach Auslieferung zu pflanzen! Stichprobenartige Projektkontrollen erfolgen!
- Es können nur Personen aus Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnern diese Förderaktion in Anspruch nehmen
- Eine Ersatzpflanzung von Streuobstbäumen erfolgt nur bei Bäumen, die durch höhere Gewalt beseitigt wurden (Sturm, Blitz, Schnee, Feuerbrand, Muren). Dieser Sachverhalt kann zweckmäßigerweise durch Vorlage einer Hofkarte im Vor-Ort-Kontrollfall dokumentiert werden. Auch sind Fotos ergänzend hilfreich. Bei Feuerbrand sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Keine Fördermöglichkeit besteht im Falle von
- Auspflanzung in eingezäunten Gärten von Einfamilienhäusern oder im geschlossenen Siedlungsgebiet;
- auf „Rasenmäher gepflegten Flächen“
- Vorschreibung von Ersatzpflanzungen durch Behörden (z.B. BH, Naturschutzabteilung). Bestehende Verpflichtungen und Auflagen (z.B. ÖPUL, wasserrechts-, forst- oder naturschutzbehördliche Auflagen) können nicht gefördert werden.
Überblick der Sorten: Sorten – hier klicken!
Wir fördern die SORTENVIELFALT als Voraussetzung für klimafitte Obstbaumbestände! Infoblatt: klimafitte Obstbäume – hier klicken
Download (hier klicken): Hinweise zur Baumpflanzung
Bei Fragen zu Ihrer Bestellung, wenden Sie sich gerne an das Team der Moststraße, unter der Tel.: 0676 / 35 84 221