Update der Obstbaumpflanzaktion 2024 - Bestellungen bis 06. Oktober 2024 noch möglich!

Update der Obstbaumpflanzaktion 2024 - Bestellungen bis 06. Oktober 2024 noch möglich!

 

Liebe Interessierte der Obstbaumpflanzaktion,

seit 2015 setzt sich die LEADER-Region Tourismusverband Moststraße in Zusammenarbeit mit den LEADER-Regionen Eisenstraße, Südliches Waldviertel Nibelungengau, Mostviertel Mitte, Kamptal und Elsbeere-Wienerwald für die Förderung der regionalen Obstbaumpflanzung ein. Gemeinsam gestalten wir eine nachhaltige Zukunft und stärken die Biodiversität unserer Landschaft.

 

Mit bisher beeindruckenden 716 Bestellungen (Stand: 26.08.2024) zeigt sich, wie groß das Interesse an unserer Obstbaumpflanzaktion ist.

 

Bestellungen und nähere Informationen:Informationen Obstbaumpflanzaktion 2024 – hier klicken

 

Allgemeine Fördervoraussetzungen und Projektanforderungen für Landschaftsgestaltende Maßnahmen laut Richtlinien des NÖ Landschaftsfonds:

  • Gefördert werden nur Neuauspflanzungen auf landwirtschaftlich gewidmeten und genutzten Flächen in Niederösterreich (Grünland, bei Baumreihen min 3m breiter Wiesenstreifen)
  • Ausfälle sind auf eigene Kosten zu ersetzen
  • Bestehende Verpflichtungen können nicht gefördert werden
  • Erhaltungspflicht: min. 5 Jahre
  • Sicherung der Streuobstbäume durch Pflock und Verbissschutz aus Holzlatten, Wühlmausgitter, Anbindung, Pflock – diese sind im Set inbegriffen und werden mit ausgeliefert
  • Keine flächige Einzäunung (Ausnahme: zusätzlicher Weideschutz)
  • Die bezogenen Bäume sind umgehend nach Auslieferung zu pflanzen! Stichprobenartige Projektkontrollen erfolgen!
  • Es können nur Personen aus Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnern diese Förderaktion in Anspruch nehmen
  • Eine Ersatzpflanzung von Streuobstbäumen erfolgt nur bei Bäumen, die durch höhere Gewalt beseitigt wurden (Sturm, Blitz, Schnee, Feuerbrand, Muren). Dieser Sachverhalt kann zweckmäßigerweise durch Vorlage einer Hofkarte im Vor-Ort-Kontrollfall dokumentiert werden. Auch sind Fotos ergänzend hilfreich. Bei Feuerbrand sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

 

Keine Fördermöglichkeit besteht im Falle von

  • Auspflanzung in eingezäunten Gärten von Einfamilienhäusern oder im geschlossenen Siedlungsgebiet;
  • auf „Rasenmäher gepflegten Flächen“
  • Vorschreibung von Ersatzpflanzungen durch Behörden (z.B. BH, Naturschutzabteilung). Bestehende Verpflichtungen und Auflagen (z.B. ÖPUL, wasserrechts-, forst- oder naturschutzbehördliche Auflagen) können nicht gefördert werden.

Überblick der Sorten: Sorten – hier klicken!

Wir fördern die SORTENVIELFALT als Voraussetzung für klimafitte Obstbaumbestände! Infoblatt: klimafitte Obstbäume – hier klicken

Download (hier klicken): Hinweise zur Baumpflanzung

Bei Fragen zu Ihrer Bestellung, wenden Sie sich gerne an das Team der Moststraße, unter der Tel.: 0676 / 35 84 221